Argumente:

Wirtschaftsfaktor
Naturpark

 

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Schutzstatus und regionale Effekte
des künftigen Naturparkes
Colbitz-Letzlinger Heide

Wolmirstedt, August 1999
Rigbert Hamsch


Herausgabe unterstützt durch die Bürgerinitiative:
OFFENe HEIDe

An jedem ersten Sonntag im Monat gehen wir in die
Colbitz-Letzlinger Heide.

Wir nehmen sie damit Stück für Stück symbolisch in Besitz und erfüllen sie mit friedlichem Leben.

Kontaktadressen und Mitfahrbörse: 
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Spendenkonto: Gisela Mühlisch, Kto. 3010008448, BLZ 81050555, Sparkasse Stendal, Stichwort: OFFENe HEIDe

E-Mail: OFFENeHEIDe@t-online.de
Internet: http://www.offeneheide.de

1999

Vervielfältigungen unter Angabe des Autoren und des Herausgebers erwünscht !

Mit der Zusendung eines adressierten, als Büchersendung gekennzeichneten und mit 1,50 DM frankierten A4-Briefumschlages an die obige Kontaktadresse wird das Argumentationspapier verschickt.

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Wirtschaftsfaktor Naturpark -  
Schutzstatus und regionale Effekte des künftigen Naturparkes Colbitz-Letzlinger Heide

Inhalt

1. Problemstellung 

2. Die Diskussion

3. Zu erwartende regionale Effekte des Naturparkes Colbitz-Letzlinger Heide

3.1. Voraussetzungen

3.1.1. Politischer Wille

3.1.2. Vorhandene und angestrebte Schutzstatus

3.2. Regionale Effekte

3.2.1. Handwerk, Gewerbe, Kleinindustrie, Tourismuswirtschaft

3.2.2. Industrie

3.2.3. Land- und Forstwirtschaft

3.2.4. Gemeinden und Bevölkerung

3.2.5. Touristische Attraktivität

3.2.6. Naturschutz

3.2.7. Fördermittelsituation

4. Fazit

4.1. Naturpark Colbitz-Letzlinger Heide – Wirtschaftsfaktor statt Wirtschaftshemmnis!

4.2. Hintergrund - Wem nützt die Diskussion?

5. Quellen

 

1. Problemstellung

Schenkt man den Angaben aus dem Ministerium für Raumordnung und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Vertrauen, so steht der zukünftige Naturpark Colbitz-Letzlinger Heide kurz vor seiner Ausweisung.

Auf die Einwohner der Region kommt also eine Veränderung zu. Es ist gut und im Sinne der Demokratie, daß diese Veränderung diskutiert wird. Eine solche Diskussion sollte dazu beitragen, die regionale Entwicklung in eine Bahn zu lenken, die den Bedürfnissen der ortsansässigen Bevölkerung gerecht wird.

Leider ist dabei zu beobachten, daß die Diskussion zum Teil mit unsachlichen Argumenten, fehlendem Hintergrundwissen oder auch unter Verschleierung der tatsächlichen Absichten der Akteure geführt wird. Diese Publikation soll nun erstmalig sowohl die Chancen, als auch die Risiken der Naturparkausweisung und –entwicklung in der Colbitz-Letzlinger Heide zusammengefaßt darlegen und allen Interessierten eine fundierte Diskussionsgrundlage liefern. Dazu sollen die einschlägige Literatur und die spezifische Situation in der Heide betrachtet werden.

2. Die Diskussion

Die Reihe der Fürsprecher der Naturparkausweisung umfaßt die drei Anliegerkreise (jeweilige Kreistagsbeschlüsse), den Förderverein Naturpark Colbitz-Letzlinger Heide e.V., den Zweckverband "Naturpark Colbitz-Letzlinger Heide", die Bürgerinitiative OFFENe HEIDe, den Fremdenverkehrsverein Colbitz-Letzlinger Heide e.V., den Heimatverein Letzlingen e.V., die Naturschutzverbände NABU und BUND (Landesverbände), sowie weitere Organisationen und Personen.

Bisher nicht öffentlich als Fürsprecher in Erscheinung getreten ist das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, obwohl hier aller Wahrscheinlichkeit nach die primären Gewinner der Entwicklung zu suchen sein werden (s. 3.2.1.).

Die Befürworter der Naturparkausweisung beabsichtigen mit diesem Schritt die "

  1. Erhaltung und Wiederherstellung der für den Naturraum typischen Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Teillandschaften und ihrer Lebensräume als Grundlage für die Erholung des Menschen und damit als einer seiner Lebensgrundlagen,
     
  2. Entwicklung zu einem Naturpark, in dessen Naturraum mit seinen komplexen Lebensraumgefüge die natürliche Entwicklung, die gezielte Landschaftspflege und die nachhaltige Nutzung der Naturressourcen beispielhaft gewährleistet sind."

(aus der Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Raumordnung und Umwelt Sachsen-Anhalt und dem Zweckverband "Naturpark Colbitz-Letzlinger Heide", 1998, §3).

Die Gegner der Naturparkausweisung sind vor allem in drei Lagern zu suchen: in der Bundeswehr, in Einzelpersonen innerhalb der CDU, und bei einzelnen Naturschützern. Streng genommen handelt es sich jedoch um zwei Lager, da die politische und die militärische Seite im wesentlichen von den/ der gleichen Person(en) in jeweils anderer Funktion vertreten werden. Auf die Hintergründe dieser Konstellation wird im Punkt 4.2. näher eingegangen.

In der Diskussionsweise von Vertretern der Ökonomie und der Ökologie ist es ein interessanter Aspekt, daß als Hauptargument gegen die Naturparkausweisung das Erstarken der jeweils anderen Seite zu Lasten der eigenen Interessen steht.

So wird von dem CDU-Kommunalpolitiker Heinz BALDUS die Diskussion mit dem Argument geführt, der Naturpark "verschrecke potentielle Investoren"; "Konkretes Ziel: "Daß der Naturpark Colbitz-Letzlinger Heide nicht kommt." " (Altmark-Zeitung Gardelegen, 16.06.1999, S.5). Diese Aussagen stehen konträr zur offiziellen CDU-Linie: So heißt es im CDU-Regierungsprogramm zur Landtagswahl 1998: "Die Ausweisung und Entwicklung von Naturparken ist eine ausgezeichnete Chance, den Tourismus in Abwägung mit Naturschutzbelangen zu ermöglichen. Da eine intakte Natur Voraussetzung für erfolgreichen Tourismus ist, werden Naturparke ... ausgewiesen. Der Tourismus wird in diesen Gebieten entwickelt." (CDU Sachsen-Anhalt, 1997, S. 20). Hinzuweisen ist an dieser Stelle auch auf das Engagement zahlreicher CDU-Politiker für den zukünftigen Naturpark Colbitz-Letzlinger Heide.

Als Medium diente bislang die Lokalpresse, die entsprechende Nutzung kommunalpolitischer Gremien ist offenbar beabsichtigt.

Von der Bundeswehr wird auf der gleichen Linie gegen den Naturpark argumentiert. Dies gipfelt darin, daß zur Untermauerung der These der Wirtschaftsfeindlichkeit des Naturschutzes ein Kausalzusammenhang zwischen der derzeitigen Arbeitsmarktschwäche des Landes Sachsen-Anhalt der Existenz von Schutzgebieten konstruiert wird. So führte Oberstleutnant Heinrich SCHOTTE auf einer Besucherführung am 29.04.1999 aus: "... In diesem Zusammenhang sollte man auch mal überlegen, ob die vielen Arbeitslosen in Sachsen-Anhalt nicht auf den hohen Anteil an Schutzgebieten in diesem Land zurückzuführen sind." (Bemerkung des Autors: bundesweiter Anteil von Großschutzgebieten an der Staatsfläche: 21%; bisheriger sachsen-anhalter Flächenanteil: 3,65% [Stand Jan. 1997]).

Als Medium dienen hier formelle und informelle Gespräche zwischen Vertretern der Bundeswehr und Dritten, etwa im Rahmen von Besucherführungen oder Empfängen.

Im Bereich des Naturschutzes, durchaus auch innerhalb der zu den Befürwortern zu rechnenden Umweltverbände, gibt es einzelne Kritiker des auszuweisenden Naturparkes. Hier gehen die Vorbehalte gegen den Naturpark in die genau entgegengesetzte Richtung. Es wird befürchtet, daß im Rahmen der Ausweisung und des in der Folge zu erwartenden regionalen Tourismusaufschwunges bislang weitgehend unbelastete, naturschutzfachlich wertvolle Teilräume durch starke Störungen in Form menschlicher Anwesenheit oder landschaftlicher Veränderungen (befestigte Wege, Golfanlagen, etc.) in Bezug auf ihre Schutzziele beeinträchtigt werden. Zuweilen wird die gleiche Entwicklung vorausgesagt, wie sie die westdeutschen Naturparke in den letzten Jahrzehnten erfahren haben.

Diese Diskussion wird bislang nicht in der Öffentlichkeit, sondern in informellen Gesprächen geführt.

3. Zu erwartende regionale Effekte des Naturparkes Colbitz-Letzlinger Heide

3.1. Voraussetzungen

3.1.1. Politischer Wille

Veränderungen in der Region durch die Ausweisung des Naturparkes kann es vor allem durch zwei Umstände geben:

  1. Auflagen im Zusammenhang mit Naturschutz und Tourismusentwicklung und
  2. verbesserte Möglichkeiten der Regionalentwicklung im Allgemeinen und der Tourismusentwicklung im Speziellen.

Um Prognosen für die regionalen Effekte des Naturparkes Colbitz-Letzlinger Heide aufstellen zu können, bedarf es zunächst einer Klärung, in welche Richtung sich die Region entsprechend der politischen Zielvorgaben entwickeln soll.

Eine bloße Ausweisung hätte andere Entwicklungen zur Folge, als der gezielt betriebene Aufbau einer regionalen Tourismuswirtschaft. Bei letzterem wäre zwischen unterschiedlichen Effekten des "harten" und des "sanften" Tourismus zu unterscheiden. Sowohl eine Ausweisung ohne ein nachfolgendes Engagement im Tourismusbereich, als auch die Entwicklung eines harten Tourismus sind in der Colbitz-Letzlinger Heide politisch nicht gewollt.

Eine ausbleibende Tourismusentwicklung hätte mit einiger Sicherheit wirtschaftliche Nachteile zur Folge, da einerseits zwar für bestimmte Bereiche Auflagen geschaffen würden, um das Naturkapital u.a. für den Fremdenverkehr zu sichern (s. 3.1.1.), eine Vermarktung des hiesigen Naturkapitales an sich jedoch nicht stattfinden würde. Land und Region sind also gut beraten, dem reinen Ausweisungsakt auch ein entsprechendes personelles und finanzielles tourismuswirtschaftliches Engagement folgen zu lassen.

Sollte der Aufbau einer Tourismuswirtschaft in die Richtung des harten Tourismus gehen, so sind langfristig ebenfalls nachteilige wirtschaftliche Wirkungen abzusehen. "Harter Tourismus" als das Gegenstück zum "sanften Tourismus" ist also nicht bzw. weniger nachhaltig, und "nicht nachhaltig" impliziert bereits "nicht zukunftsfähig" (vgl. LOSKE, et. al., 1996, S. 24 ff.). "Bei rücksichtslosen touristischen Erschließungen ..." (z.B. Golfplätze, Freizeitparks, etc.) "... besteht die Gefahr, daß die insgesamt positiven wirtschaftlichen Effekte durch die nachteiligen ökologischen und sozialen Implikationen aufgehoben oder sogar ins Gegenteil verkehrt werden." (JURCZEK et. al., 1992, S. 3.).

Als ökonomischer und ökologischer Königsweg bleibt der Region Colbitz-Letzlinger Heide somit der sanfte Tourismus. Dieser ist politisch auch gewollt: So sieht das Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt Naturparke "für eine naturnahe Erholung" vor (NatSchG LSA, §21 (1) 3.). Auch die Naturparkkonzeption für den Naturpark "Colbitz-Letzlinger Heide" (LÜDERITZ et. al., 1995, S. 17) will für die Region einen Tourismus, der sich unter "...strikter Berücksichtigung der Erfordernisse(n) von Naturschutz und Landschaftspflege..." entwickelt und "... zugleich in besonderem Maße sozialverträglich..." ist. Die aktuellen Verordnungsentwürfe über die Ausweisung des Naturparkes Colbitz-Letzlinger Heide formulieren das Entwicklungsziel (Entwurf 1 NuP-VO, §4, 2.) bzw. das Gebot (Entwurf 2 NuP-VO, §6, 2.) einer "umweltverträglich(en) und wirtschaftlich tragfähig(en)" Erschließung des künftigen Naturparkes für den Fremdenverkehr.

Letztlich wird das tatsächliche Ausmaß der Nachhaltigkeit der hiesigen Tourismusentwicklung jedoch von den konkreten Entscheidungen und Aktivitäten der kommunalen und regionalen Verantwortungsträger abhängen.

Wodurch zeichnet sich nun der sanfte Tourismus aus? Dazu lassen sich vereinfacht folgende Kriterien aufstellen (in Anlehnung an MIKUS / PECHER zit. BECKER, 1998, S. 5ff.):

1. Ökologische Dimension

 

2. Ökonomische Dimension:

 

3. Sozio-kulturelle Dimension:

3.1.2. Vorhandene und angestrebte Schutzstatus

Wenn die Chancen, vor allem jedoch die Risiken (insbesondere Restriktionen) des Naturparkes betrachtet werden sollen, so ist es notwendig, in der Region bereits zuvor bestehenden Schutzstatus und entwicklungszielbedingte Restriktionen von den zu erwartenden Gesamteffekten sauber zu trennen und letztlich zu subtrahieren.

Auf der Fläche des auszuweisenden Naturparkes bestehen derzeit sieben Naturschutzgebiete (VO vor 1989 und in Bearbeitung, nur Betrachtung der Flächen außerhalb des Truppenübungsplatzes) (NSG Mooswiese Hottendorf, Klüdener Pax - Wanneweh, Benitz, Mahlpfuhler Fenn, Jävenitzer Moor, Colbitzer Lindenwald, Dolle) mit einer Gesamtfläche von ca. 30,6 km², das sind ca. 5,6% des gesamten Naturparkes.

Nach den vorliegenden Entwürfen für eine Verordnung über den Naturpark sind die Naturschutzgebiete identisch mit der Zone I des Naturparkes. Die bereits bestehenden oder unabhängig vom Naturpark geplanten Verordnungen über diese NSG sollen unverändert gelten. Weitere Regelungen werden nur durch die allgemeinen Entwicklungsziele bzw. Gebote für den Naturpark getroffen, die jedoch aufgrund ihres unverbindlichen Charakters und ihrer relativ geringen Anforderungen für diesen Bereich irrelevant sind.

Weiterhin bestehen innerhalb der auszuweisenden Naturparkfläche fünf Landschaftsschutzgebiete (VO vor 1989 und Flächen in Bearbeitung) (LSG Lindhorst-Ramstedter Forst, Gardelegener-Letzlinger Forst, Uchte - Tangerquellen, Buktum – Tangerniederung, Kellerberge) mit einer Gesamtfläche von 276,7 km², also 50,7% der Fläche des Naturparkes.

Nach den vorliegenden Entwürfen für eine Verordnung über den Naturpark entsprechen die Landschaftsschutzgebiete der Zone II des Naturparkes. Die bereits bestehenden oder unabhängig vom Naturpark geplanten Verordnungen über diese LSG sollen unverändert gelten. Auch hier werden weitere Regelungen nur durch die allgemeinen Entwicklungsziele/ Gebote für den Naturpark getroffen. Durch sie werden lediglich die an LSG ohnehin gestellten Anforderungen unverbindlich ergänzt (s.u.), sie stellen keinen weiteren Schutzstatus dar.

Weitere Schutz- und Nutzungsvorgaben finden sich im Landesentwicklungsplan (vgl. dort).

Demnach sind

Diese werden ergänzt/ untersetzt mit den Vorgaben des Regionalen Entwicklungsprogrammes Magdeburg (vgl. dort).

Demnach sind

Es bestehen innerhalb der Fläche des künftigen Naturparkes außerhalb der Ortslagen praktisch keine Flächen mehr, die nicht bereits heute mit einem Schutz-, Vorrang- oder Vorsorgestatus belegt sind.

Alle Flächen, die keinen NSG- oder LSG-Status besitzen, werden in der Zone III des Naturparkes zusammengefaßt. Hier bestehen keinerlei zusätzliche Auflagen oder Restriktionen, in den Verordnungsentwürfen zum Naturpark wird lediglich eine Reihe von Entwicklungszielen bzw. Geboten aufgestellt. Diese besitzen zunächst einen unverbindlichen Charakter, dennoch ist den kommunalen und regionalen Verantwortungsträger aus touristischer, kultureller und naturschutzfachlicher Sicht anzuraten, diese Entwicklungsziele auch ernst zu nehmen bzw. sie mittels Vereinbarungen oder kommunaler Satzungen zu untersetzen. Die Entwicklungsziele sind so gestaltet, daß sie selbst bei konsequenter Umsetzung praktisch keinen Restriktionscharakter aufweisen.

Folgende Entwicklungsziele sind definiert:

"Im Naturpark sind im Sinne seiner naturraumbezogenen einheitlichen und großräumigen Entwicklung

  1. neben der Eigenart und Schönheit der Landschaft und der Mannigfaltigkeit der Naturausstattung auch die kulturhistorischen Werte und Traditionen sowie typische Landnutzungsformen zu bewahren und zu fördern, um der Naturparkregion zu einer besonderen Bedeutung für Naturschutz und Landschaftspflege, Bildung, Erholung und Fremdenverkehr zu verhelfen,
     
  2. der Naturpark für Erholung und Fremdenverkehr sowie für sonstige wirtschaftliche und infrastrukturelle Vorhaben schutzschonenspezifisch umweltverträglich und wirtschaftlich tragfähig zu erschließen,
     
  3. die nachhaltige Bewirtschaftung von Land, Forst und Wasser entsprechend den Schutzzielen der Zonen zu fördern,
     
  4. die gebietstypische Siedlungsstruktur mit ihren harmonischen Ortsbildern in traditioneller Bauweise mit Gärten, Heiden und Freiflächen zu erhalten und zu entwickeln,
     
  5. die Umweltbelastungen durch das Verkehrsaufkommen zu begrenzen,
     
  6. ein Netz von Wanderwegen zur Besucherlenkung und damit zum Schutz von Natur und Landschaft zu entwickeln, zu markieren und instandzuhalten,
     
  7. durch gezielte Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit das Anliegen des Naturparkes und das Verständnis für Naturschutz und Landschaftspflege sowie für naturschonendes Verhalten zu vermitteln."

3.2. Regionale Effekte

Im Folgenden sollen anhand der Gegebenheiten (vorhandene Schutzstatus, formulierte Ziele, Erfahrungen aus vergleichbaren Räumen) thesenhaft Prognosen darüber aufgestellt werden, wie sich die Naturparkausweisung mit den politisch erklärten Folgeentwicklungen auf die wesentlichen Gruppen, Nutzungsinteressen und Lebensbereiche auswirken wird.

3.2.1. Handwerk, Gewerbe, Kleinindustrie, Tourismuswirtschaft

Für Handwerk, Gewerbe und Kleinindustrie sind in den Entwürfen der Naturparkverordnung keinerlei direkte oder indirekte Auflagen oder Restriktionen vorgesehen.

Im Zuge einer ernsthaft betriebenen Tourismusentwicklung kann es jedoch zu allgemeinen Auflagen (Gestaltungssatzungen in Ortslagen, räumliches Einfügen neuer Betriebe in die Siedlungsstruktur) kommen, die jedoch nicht als Hemmnisse dieser Betriebe verstanden werden können.

Auf der anderen Seite geht von Naturparkausweisungen und den entsprechenden Folgeentwicklungen für diesen Wirtschaftsbereich, oder zumindest für Teile dessen, oft eine fördernde – sprich umsatzsteigernde - Wirkung aus. Ursachen dafür sind:

In erster Linie profitieren also all diejenigen Unternehmen, die im weitesten Sinne im Tourismus tätig sind oder aber Zulieferer für diesen Bereich darstellen. STRAUF/ SCHERER/ BEZZEL (1997, S. 13) schreiben dazu: "Durch die Entwicklung eines naturorientierten und sozialverträglichen Tourismus können Großschutzgebiete auch einen deutlichen wirtschaftlichen Aufschwung erleben. Hierbei kann der Schutzstatus als Marketinginstrument herangezogen werden, um für die Attraktivität der Region zu werben." (s.a. 3.2.5.).


3.2.2. Industrie

Hier muß zunächst gesagt werden, daß für potentielle größere industrielle Anlagen bereits heute auf dem künftigen Naturpark-Gebiet erhebliche Einschränkungen bestehen. Dazu zwei theoretische Beispiele:

  1. Die Errichtung einer das Landschaftsbild nachteilig beeinflussenden Anlage ist bei konsequenter Umsetzung der Ziele der Landes- und Regionalplanung auf ca. 94,9% der künftigen NuP-Fläche nicht genehmigungsfähig, bzw. in der Abwägung mit untergeordneter Priorität zu behandeln.
  2. (NSG + LSG + LEP-Vorrangg. f. Natur und Landschaft + LEP-Vorbehaltsg. f. Erholung und Tourismus + LEP- Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft + REP-Vorrang. f. Forstwirtschaft + REP-Vorrangg. f. Erholung + REP-Vorrangg. für Natur und Landschaft + REP-Vorrangg. f. Landwirtschaft + REP – Wiederherzustellender Landschaftsteil + REP-Vorsorgeg. f. Natur und Landschaft + REP-Vorsorgegebiet f. Erholung [Überlappungen])

  3. Eine Anlage, zwar optisch ausgeglichen werden kann, jedoch (etwa im Havariefall) grundwassergefährdende Eigenschaften aufweist, ist bei konsequenter Umsetzung der Ziele der Landes- und Regionalplanung auf 56,3% der künftigen NuP-Fläche nicht genehmigungsfähig, bzw. in der Abwägung mit untergeordneter Priorität zu behandeln.

(NSG + LEP-Vorrangg. f. Wassergewinnung + LEP-Vorrangg. f. Hochwasserschutz + LEP-Vorbehaltsg. f. Wassergewinnung + REP-Vorrangg. f. Wassergewinnung)

Die entsprechenden Vorrang- oder Vorbehaltsfunktionen gelten nicht innerhalb von Ortslagen. Dort und in den Flächen ohne entsprechende Zielvorgaben greift dann jedoch die Zone III des Naturparkes. Hier sehen die Entwürfe zur Naturpark-Verordnung allerdings keine unmittelbar wirksamen Auflagen oder Restriktionen gegen derartige Anlagen vor. Die formulierten Entwicklungsziele bzw. Gebote sind jedoch geeignet, bei ihrer konsequenten Umsetzung durch die lokalen Verantwortungsträger zu Beauflagungen oder zur gänzlichen Verhinderung entsprechender Projekte zu führen.

Dies würde vor allem dann zum Tragen kommen, wenn durch eine entsprechende Anlage

und/ oder

und/ oder

und/ oder

Aus diesen Kriterien wird bereits deutlich, daß es sich bei den einzuschränkenden oder zu verhindernden industriellen Anlagen um größere Projekte handeln muß. Betrachtet man nun jedoch

  1. den kleinen Flächenanteil, der heute noch für derartige Anlagen zur Verfügung steht (s.o.) und
     
  2. die in diesen Bereichen ohnehin ausgesucht schlechten Standortfaktoren für die Ansiedlung von Großindustrien,

so kann von einer sehr geringen Eintrittswahrscheinlichkeit eines echten Konfliktfalles ausgegangen werden.

3.2.3. Land- und Forstwirtschaft

Für den Bereich der Land- und Forstwirtschaft sind im Verordnungsentwurf über den Naturpark Colbitz-Letzlinger Heide keine unmittelbaren Auflagen oder Restriktionen vorgesehen.

Allerdings weisen diese Bereiche in Bezug auf eine touristische Nutzung des Naturparkes z.T. erhebliche Defizite auf. Diese lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Landwirtschaft:

Forstwirtschaft:

Diese Umstände bedürfen im Interesse des Tourismus und des Naturschutzes entsprechender Verbesserungen. Auch die Entwürfe zur Naturparkverordnung formulieren das Entwicklungsziel, bzw. das Gebot einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft (Entwurf 1 NuP-VO, §4, 3.). Dies kann durch freiwillige Absprachen, durch kommunale Satzungen oder durch eine Nachbesserung der Naturparkverordnung erreicht werden. Hier würden also Auflagen zu einer veränderten Nutzungsweise geschaffen. Es liegt jedoch – ebenfalls im Sinne des Tourismus und des Naturschutzes (vielfältige Kulturlandschaft!) - im Interesse der Verantwortlichen, in der Bilanz also lediglich Veränderungen, jedoch keine (Einkommens-)Verschlechterungen vorzunehmen.

In Bezug auf industrielle landwirtschaftliche Anlagen (Massentierhaltung, Getreidesilos, Biogasanlagen) gilt dasselbe wie für industrielle Anlagen im Allgemeinen (s. 3.2.2.): Auf einem Großteil der Fläche des Naturparkes sind diese durch die bereits bestehenden Schutzstatus ausgeschlossen. So sind beispielsweise Anlagen der Massentierhaltung bereits heute auf 96,7% (Einschränkungen s. 3.2.2. Bsp.1+2, Überlappungen!) der künftigen Naturparkfläche nicht genehmigungsfähig, bzw. in der Abwägung mit untergeordneter Priorität zu behandeln.

Auf den verbleibenden Flächen und in Ortslagen bestehen durch die Zonierung zunächst keine Restriktionen, jedoch muß die Region versucht sein, derartige Ansiedlungen dann zu verhindern, wenn sich ihre nachteiligen Auswirkungen auf den Tourismus (Emissionen, optische Wirkung auf das Orts- und Landschaftsbild) nicht ausgleichen lassen. Aufgrund der geringen betreffenden Flächengröße und der Spezifität der Konfliktfälle besteht jedoch eine nur geringe Eintrittswahrscheinlichkeit.

Über anzudenkende Landnutzungsveränderungen hinaus ist mit positiven Effekten für den Bereich Land- und Forstwirtschaft zu rechnen. Ursache sind

Gewinner der Entwicklung werden hier also all diejenigen landwirtschaftliche Erzeuger sein, die flexibel genug sind, ihre Kunden (Gaststätten, Markt- und Straßenhandel) direkt (ohne Zwischenhändler, ohne Handelsspanne!) zu beliefern. Des weiteren erhöhen sich die Einkommensmöglichkeiten für diejenigen Betriebe, die mit traditionellen und ästhetisch ansprechenden Hofstrukturen aufwarten können und somit die Voraussetzungen für das Beherbergungsgeschäft bieten.


3.2.4. Gemeinden und Bevölkerung

Im Siedlungsbereich gibt es durch die Naturparkausweisung keine Auflagen, jedoch werden sich hier, nimmt die lokale Politik das Ziel "Sanfter Tourismus" ernst, gewisse Veränderungen zeigen müssen. Im Allgemeinen werden folgende Maßnahmen zur Förderung des Fremdenverkehres und des tourismusrelevanten Regionalbewußtseins (der regionalen Lebensqualität!) erforderlich sein:

In für den Fremdenverkehr prädestinierten Orten ("Attraktionspunkte" nach BIEGER, DREIER, FREY, 1998, S. 2 ff.) sind zeitweise (z.B. Wochenende) bestimmte Überlastungserscheinungen (z.B. Automobile, Pferdekot, Gaststättengeräusche) durch den Fremdenverkehr nicht ausgeschlossen.

Allgemein ist im gesamten Gebiet des Naturparkes mit positiven Arbeitsmarkteffekten (s. 3.2.1.), mit einer verbesserten Pflege und Gestaltung der Landschaft sowie mit einer deutlichen Ausweitung des Freizeitangebotes zu rechnen.

Eine Einschränkung der Kommunalen Planungshoheit ist nicht vorgesehen. Im Entwurf 1 der NuP-VO sind dazu keine Aussagen getroffen, im Entwurf 2 der NuP-VO heißt es "Die Zuständigkeiten der Behörden bleiben unberührt." (§7, (1)) und "Die Zuständigkeiten für hoheitliche Aufgaben bleiben unberührt." (§8, (4)).

Der Vollständigkeit halber soll erwähnt werden, daß gemäß § 21 (3) NatSchG LSA eine Übertragung der Befugnisse nach §§ 17, 20, 22, 24, 25, 26 und 27 des NatSchG LSA von der oberen Naturschutzbehörde auf den Zweckverband "Naturpark Colbitz-Letzlinger Heide" diskutiert wird.

Die in bezug auf Einzelpersonen oftmals im Zusammenhang mit der Schaffung von Großschutzgebieten befürchtete Einschränkung der Bewegungsfreiheit in der Landschaft kann für den Naturpark Colbitz-Letzlinger Heide ausgeschlossen werden, da hier im Zuge der Naturparkausweisung keine neuen Schutzgebiete (NSG, bzw. Zone I) geschaffen werden. Tatsächlich neu ausgewiesen wird nur die Zone III, die derartige Restriktionen nicht vorsieht. Auch bei der verbindlichen Untersetzung der definierten Entwicklungsziele würde keine Einschränkung der Bewegungsfreiheit stattfinden.

Zusammenfassend läßt sich also sagen, daß die einheimische Bevölkerung kaum mit bemerkbaren Restriktionen zu rechnen hat (Ausnahme z.T. Individualverkehr und baulicher Bereich). Auf der anderen Seite ist von einer spürbaren Verbesserung der Lebensqualität (Landschafts- und Wohnqualität, Freizeitangebot, Arbeitsplätze) auszugehen.


3.2.5. Touristische Attraktivität

Großschutzgebiete weisen per se eine erhöhte touristische Attraktivität auf. "Ursprüngliche naturnahe Landschaften sind das wichtigste Kapital für einen zukunftsfähigen Tourismus. Sie sind ein entscheidender Faktor für die Bestimmung der Urlaubsziele." (STRAUF, SCHERER, BEZZEL, 1997, S. 13) Dafür lassen sich zwei Erklärungsversuche unternehmen: Zum einen wird der entsprechende Raum eher als abgeschlossene Gesamtheit wahrgenommen, durch den Titel wird dessen Bekanntheitsgrad erhöht. Zum anderen erfährt eine Region mit dem Erlangen eines Schutzgebietsstatus´ beim potentiellen Besucher eine höhere Wertschätzung. Salopp formuliert gilt offenbar der Satz "Nur wo Natur drauf steht, ist auch Natur drin."

Den Zusammenhang von Schutzgebietsstatus und touristischer Attraktivität hat das Meinungsforschungsinstitut EMNID im Aufrage des WWF in einer Meinungsumfrage (WWF, 1998) am Beispiel von Nationalparken nachgewiesen. Die Umfrage ergab unter anderem, daß 72,0% der Deutschen bevorzugt dort ihren Urlaub verbringen würden, wo man sich für den Schutz der Natur durch einen Nationalpark entschieden hat. 90,1% dieser Gruppe würden dabei Einschränkungen der Nutzbarkeit der Flächen, wie etwa Wandern nur auf Wegen oder Sperrung besonders empfindlicher Flächen, akzeptieren. Die Wertschätzung solcher Gebiete geht jedoch noch weiter: 81,0% der Befragten würden es richtig finden, wenn sich die Besucher solcher Gebiete an der Finanzierung der Nationalparke beteiligen würden ("Naturtaxe").

Zwar existieren keine derartige Untersuchungen speziell für den Sektor "Naturparke", jedoch gibt es keinen Grund anzunehmen, daß hier nicht ähnliche Zusammenhänge vorliegen, wenngleich möglicherweise in abgeschwächter Form (geringer Schutzstatus, geringerer Seltenheitswert).


3.2.6. Naturschutz

Aufgrund der gesteigerten touristischen Attraktivität von Großschutzgebieten (s. 3.2.5.) ist die Befürchtung, die Naturparkausweisung würde zu einer stärkeren Belastung schützenswerter Gebiete führen, zunächst berechtigt. Hier muß jedoch die Öko-Bilanz der Naturparkentwicklung betrachtet werden.

Eine Belastung der Landschaft als primäres touristisches Kapital durch eine deutlich erhöhte Anzahl von Erholungssuchenden ist abzusehen. Folgende Probleme können dabei auftreten:

Die Belastung besonders schutzwürdiger Bereiche läßt sich vor allem durch eine intelligente und vorsichtige Wegeführung weitestgehend vermeiden. Ein erhöhtes Konfliktpotential ergibt sich daraus, daß derartige Flächen aufgrund ihrer Seltenheit, ihrer Strukturdiversität, etc. oft eine nochmals gesteigerte touristische Attraktivität besitzen. Hier empfiehlt sich hier die Zurverfügungstellung von optisch attraktiven "Opferpunkten" (STRAUF/ SCHERER/ BEZZEL, 1997, S. 35) unter gleichzeitigem Schutz (Nichterschließung) der Gesamtfläche, um die nachteiligen Auswirkungen des Besucherverkehres auf wenige Quadratmeter zu beschränken.

Das häufig vorgebrachte Argument, die Besucher würden (speziell in den freigegebenen Sukzessionsflächen der Südheide) querfeldein laufen, ist nach Ansicht des Autors nicht haltbar. Ein Fortbewegen außerhalb der Wege auf derartigen Flächen ist ein außerordentlich mühsames, zuweilen unmögliches Unterfangen, so daß sich bei einer Gestaltung der Wanderwege nach den Erkenntnissen der Landschaftspsychologie (BRÄMER, 1998 b, S. 31) der Besucherverkehr nahezu vollständig auf den Wegen halten und entsprechend mit ihnen lenken ließe.

Littering, Vandalismus und wildes Parken lassen sich weitgehend durch Restriktionen (Bußgelder – Rangerdienst!) und ein entsprechendes Wegemanagement eindämmen (ausgewiesene Parkplätze an den Ausgangspunkten erklärter Wanderwege, ausreichende Anzahl an Mülleimern an Rastplätzen und Spazierwegen, vandalismusfeste Anlagen [Infotafeln, Mülleimer, Landschaftsmöbel]).

Die Colbitz-Letzlinger Heide wird sich in der Konkurrenz zu anderen Tourismusregionen nur dann behaupten können, wenn die Naturparkausweisung auch in der Folge mit einer optischen und ökologischen Aufwertung der Landschaft einhergeht. Dies bedeutet beispielsweise die langfristige Umwandlung von Monokultur-Altersklassenwäldern in naturnah bewirtschaftete Wälder, die Reduzierung des forstwirtschaftlichen Wegenetzes, die Erhöhung der Strukturvielfalt in der Land- und Forstwirtschaft (und damit die Erhöhung der Biodiversität) und die gezielte Förderung seltener Leittierarten (Kranich, Birkhuhn, evtl. Luchs) als touristische "Zugpferde". Es muß das Anliegen der Verantwortungsträger (Naturparkverwaltung) sein, daß diese positiven Landschaftsbeeinflussungen, auch wenn sie primär tourismusmotiviert sein sollten, die allgemeinen negativen Effekte durch die erhöhten Besucherzahlen (erhöhter Pkw-, Rad-, Reit- und Fußverkehr) überkompensieren.

Letztlich sei auch die Rolle des Naturparkes für die Umweltbildung – definiertes Ziel des Schutzgebietes (NuP-VO[1] §4, 7.) - und somit den Umweltschutz genannt. In der derzeitigen Gesellschaft, in der 50% (neue Bundesländer) bzw. 60% (alte Bundesländer) der Bevölkerung in Städten mit mehr als 20 000 Einwohnern leben (Stand 1992, LOSKE et. al., 1996, S. 236), ist der Kontakt zur Natur keine Selbstverständlichkeit mehr. Gerade durch diesen Kontakt – etwa in Form von (geführten oder freien) Fuß- oder Radwanderungen in der Colbitz-Letzlinger Heide – läßt sich jedoch naturbezogenes Wissen vermitteln bzw. läßt sich ein emotionales Verhältnis zur Natur aufbauen. Dies wiederum stellt die Grundlage für das Bedürfnis nach Naturschutz dar (BRÄMER, 1996, S. 18).

Es läßt sich also die These aufstellen, daß die Ausweisung und Entwicklung des Naturparkes Colbitz-Letzlinger Heide trotz möglicher punktueller Überlastungserscheinungen in der Landschaft im Sinne des Naturschutzes eine durchaus positive Bilanz aufweisen kann.


3.2.7. Fördermittelsituation

Ganz allgemein läßt sich bei der Betrachtung der Fördermittel-Landschaft feststellen, daß in Zeiten knapper Kassen die Anforderungen an regionale, kommunale oder punktuelle Förderprogramme und –maßnahmen steigen. Dies heißt vor allem, daß beantragte Maßnahmen in zunehmendem Maße

So heißt es beispielsweise in den Förderrichtlinien des BMBF-Projektes InnoRegio: "Ziel der BMBF-Initiative InnoRegio ist es, Innovationspotentiale und Innovationskompetenzen von sich selbst organisierenden Regionen in den neuen Ländern verstärkt für die nachhaltige Verbesserung der wirtschaftlichen Wertschöpfung, der Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigungssituation zu erschließen." (BMBF [Hrsg.], 1998, S. 17) Weiter wird ausgeführt: "Voraussetzung für eine Förderung im Rahmen von InnoRegio ist die Selbstorganisation der Regionen. ... Kriterien für die Definition einer Region sollten der räumliche und der funktionale Zusammenhang (Wissenschafts- oder Wirtschaftsraum, Ausprägung spezieller Merkmale u. a.) sein." (ebd. S.18) Wichtiges Kriterium ist also die "Plausibilität der Definition der Region" (ebd. S. 19).

Ein anderes Beispiel bietet eine Stellungnahme des Ausschusses für Kultur, Jugend, Bildung des Europäischen Parlamentes zu der Nutzbarkeit der Strukturfonds für die Kulturförderung: "... können die Strukturfonds derzeit nur Kulturprojekte fördern, wenn diese eng mit dem wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und der Regionalentwicklung verbunden sind ..." (VECCHI, 1997).

Ein drittes Beispiel liefert die EXPO-Korrespondenzregion im Dreieck Wittenberg – Bitterfeld – Dessau. Hier werden 32 Projekte der Kultur, der Stadtentwicklung, des Umweltschutzes und der Wirtschaftsentwicklung vom Land Sachsen-Anhalt unter dem Hintergrund der Weltausstellung in Hannover in z.T. erheblicher Höhe gefördert (insg. 300 Mio. DM).

Insbesondere die Forderung nach einem projektübergreifenden und regionsbezogenem Zusammenhang entsprechender Einzelprojekte wird durch die Deklaration eines Naturparkes und die damit verbundenen Planungen (Naturparkkonzeption, Tourismuskonzeption, Regional-Marketing-Projekte, etc.) hergestellt. In wieweit es sich bei Einzelmaßnahmen um Innovationen handelt, kann indirekt ebenfalls vom Gesamtzusammenhang abhängig sein (Transferinnovationen!).

Es ist somit die These aufzustellen, daß die Ausweisung des Naturparkes Colbitz-Letzlinger Heide die Möglichkeiten der Inanspruchnahme diverser Fördermöglichkeiten erweitert.

Hinzuzurechnen ist die direkte Förderung des Naturparkes durch das Land Sachsen-Anhalt und die drei Anliegerkreise sowie deren Multiplikatoreffekte (z.B. Innovationsfähigkeit einer engagierten Naturparkverwaltung).

4. Fazit

4.1. Naturpark Colbitz-Letzlinger Heide – Wirtschaftsfaktor statt Wirtschaftshemmnis!

"Entwicklungsfunktionen haben Naturparks also für Erholung und Fremdenverkehr, ihr Schutzzugriff für Natur- und Landschaftsschutz ist in der Regel sehr gering. Ausweisungen von Naturparks sind daher im Wesentlichen als touristisches Vermarktungsinstrument für die Region von Bedeutung." (STRAUF, SCHERER, BEZZEL, 1997, S. 8)

Es läßt sich anhand der vorangegangenen Aufstellung sagen, daß die Naturparkausweisung kein Wirtschaftshemmnis darstellt. Restriktionen bestehen lediglich in den Bereichen, die bereits vor der Naturparkausweisung einen Schutzstatus aufweisen.

Dennoch ist die Region gut beraten, in den verbleibenden Flächen (größtenteils Ortslagen) die Ansiedlung derartiger industrieller Anlagen zu beeinflussen, die aufgrund ihrer optischen Wirksamkeit oder ihrer Emissionen geeignet sind, das touristische Potential oder die Vorbildfunktion der Landschaft/ der Ortsbilder herabzusetzen. Aufgrund der Standorteigenschaften der betreffenden Flächen ist es jedoch eher unwahrscheinlich, daß entsprechende Fälle in einer nennenswerten Größenordnung auftreten werden.

Dagegen kann als gesichert angenommen werden, daß durch die Naturparkausweisung und die Folgeentwicklungen die allgemeine wirtschaftliche Situation verbessert wird. Gewinner des Naturparkes werden vor allem im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, in Handwerk und Kleingewerbe, ferner bei Land- und Forstwirtschaft sowie bei Nahrungsmittelproduzenten zu suchen sein.

Für die Bevölkerung bringt die Naturparkausweisung und ihre Folgeentwicklung bei minimalen Einschränkungen eine vielfältige Erhöhung der Lebensqualität.

In wieweit der Naturschutz von der Entwicklung profitiert, hängt von den Ausgestaltungs-Parametern des Fremdenverkehres (Veränderung der Flächennutzung, Wegeführung, Umweltbildung) ab.

Es kann von einem positiven Effekt auf die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Fördermitteln ausgegangen werden.

4.2. Hintergrund - Wem nützt die Diskussion?

Es läßt sich also eine allgemeine Förderung des Wirtschaft und der Lebensqualität durch den Naturpark Colbitz-Letzlinger Heide prognostizieren und in vergleichbaren Regionen seit langem beobachten. Dennoch wird hier die Diskussion in die gegenteilige Richtung gelenkt. Bei derartigen, auf den ersten Blick irrationalen Agitationsbemühungen, lohnt sich stets die Frage "Cui bono? - Wem nützt es?".

Um diese Frage zu beantworten, müssen noch einmal die Akteure näher betrachtet werden. Im Punkt 2. wurde bereits dargestellt, daß die Diskussion von Offizieren des Bundeswehr-Truppenübungsplatzes "Altmark" begonnen wurde, auch im Moment ist es einzig dieser Personenkreis, der in verschiedenen Funktionen (Bundeswehr, Kommunalpolitiker) die Diskussion mit Vehemenz führt. Das führt zu zwei Detailfragen:

Zur Beantwortung dieser Fragen läßt sich folgende These aufstellen:

Die Bundeswehr sieht sich seit der Übernahme des hiesigen Truppenübungsplatzes einem erheblichen öffentlichen Druck ausgesetzt. Jedoch handelt es sich bei den Vertretern dieser Kritik um Ehrenamtliche, die Diskussion wird mit den z.Z. nicht hoch im Kurs stehenden Argumenten des Umweltschutzes und/ oder des Pazifismus geführt. Auf diese Art und Weise stellt diese Bewegung offenbar nur eine geringe Gefahr für die Interessen der Bundeswehr dar, zumal die Befürworter der Truppenübungsplatzes vermeintlich mit dem Argument "Bundeswehr als Wirtschaftsfaktor" aufwarten können.

Mit einer Ausweisung des Naturparkes und der entsprechenden Folgeentwicklung würde sich dieses Bild mittelfristig radikal wandeln. Bei einem engagierten Aufbau einer touristischen Infrastruktur ist mit einem schnellen Anstieg der Besucherzahlen zu rechnen. Dies wird insbesondere Naherholungstouristen, vor allem aus dem Raum Magdeburg, betreffen. Die ebenfalls anzusprechende Zielgruppe der Übernachtungstouristen (die erheblich finanzträchtiger als Naherholer sind!), wird jedoch weitestgehend ausbleiben. Grund wird die Präsenz der Bundeswehr in der Heide sein – bei der innerdeutschen und internationalen Konkurrenz der Feriengebiete haben Regionen mit dem überregionalen Image des "Militärgebietes" kaum eine Chance auf erwähnenswerte Marktanteile.

Die Bundeswehr wird also ab einem bestimmten Punkt als limitierender Faktor der Tourismuswirtschaft in Erscheinung treten. Das Bild vom "Wirtschaftsfaktor Bundeswehr" – wie gesagt Hauptargument ihrer Befürworter – wird sich in das Bild vom "Wirtschaftshemmnis Bundeswehr" umkehren. Auf die Seite der Militärkritiker wird dann eine große Anzahl von Bürgern mit handfesten wirtschaftlichen Interessen treten. Und nichts ist für die Bundeswehr in der Heide-Region gefährlicher, als die offensichtliche Rechnung "Weniger Bundeswehr = mehr Geld", mit nichts lassen sich politische Vorstellungen leichter durchsetzen als mit der Rückendeckung durch finanzielle Interessen. Und so liefe die Bundeswehr Gefahr, in der nächsten Spardiskussion oder politischen Umbruchsituation an Terrain zu verlieren – verbunden auch mit einem persönlichen Machtverlust ihrer Akteure.

 

5. Quellen

BIEGER, Thomas; DREIER, Patrick; FREY, Marcus: Anforderungen an Attraktionspunkte im internationalen Sight-Seeing-Tourismus – Resultate einer explorativen Delphi-Studie, Institut für öffentliche Dienstleistungen und Tourismus der Universität Sankt Gallen, 1998

BRÄMER, Rainer: Schöne Landschaft: Kapital der Wandervereine – Zur Bedeutung der Landschaftspsychologie für die Führung von Wanderwegen und -touren, Universität Marburg, 1996

BRÄMER, Rainer: Die neue Lust am Wandern – Potentiale und Chancen der Wiederbelebung eines touristischen Kernmarktes, Universität Marburg, 1998 a

BRÄMER, Rainer: Unsere Wanderwege sind in die Jahre gekommen – Eine kritische Bestandsaufnahme und Vorschläge zur Modernisierung, Universität Marburg, 1998 b

Bundesministerium für Bildung und Forschung: Ausschreibungsbroschüre InnoRegio – Innovative Impulse für die Region, Bundesministerium für Bildung und Forschung, 1998

CDU Sachsen-Anhalt (Hrsg.): Regierungsprogramm zur Landtagswahl 1998, 1997

Förderverein Naturpark Colbitz-Letzlinger Heide (Hrsg.): Gebiet des zukünftigen Naturparkes "Colbitz-Letzlinger Heide", Colbitz, 1999

JURCZEK, Peter et. al.: Ideen zur Weiterentwicklung des Fremdenverkehrs in der Fränkischen Schweiz, herausgegeben in: Beiträge zur Kommunal- und Regionalentwicklung, Heft 1, Bayreuth 1992 (Seitenzahl hier nach Online-Veröffentlichung)

LOSKE, Reinhard et. al.: Zukunftsfähiges Deutschland – Ein Beitrag zu einer global nachhaltigen Entwicklung; Studie des Wuppertal Institutes für Klima, Umwelt, Energie, 1996

LÜDERITZ, Volker et. al.: Naturparkkonzeption für den "Naturpark Colbitz-Letzlinger Heide", Förderverein Naturpark Colbitz-Letzlinger Heide, Colbitz, 1995

MARTEN, Jörg: "Nicht nur auf die Partei gucken"; Artikel, Altmark-Zeitung Gardelegen, 16.06.1998, S.5

MIKUS, Werner; PECHER, Franz-Karl: Nachhaltige Entwicklung an Tourismusstandorten – Evaluierung von Ansätzen, Aufgaben und Zielen in Fremdenverkehrsbetrieben Oberbayerns; Universität Trier, 1998

Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt LSA (Hrsg.): Regionales Entwicklungsprogramm Magdeburg, 1996

Ministerium für Raumordnung und Umwelt LSA, Zweckverband "Colbitz-Letzlinger Heide": Vereinbarung über das großräumige Gebiet der Colbitz-Letzlinger Heide und Umgebung, künftig "Naturpark Colbitz-Letzlinger Heide", 1998

Ministerium für Raumordnung und Umwelt LSA (Hrsg.): Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt, 1999

Ministerium für Raumordnung und Umwelt LSA: Naturpark-Verordnung Colbitz-Letzlinger Heide / Altmarkheiden – Synopse aktueller Entwürfe, Magdeburg, 1999

NAGEL, Achim; RÖSLER, Markus: Arbeitsplätze durch Naturschutz – Fallbeispiele zur Regionalentwicklung am Beispiel eines Biosphärenreservates Mittlere Schwäbische Alb, Hrsg.: NABU Baden-Württemberg, 1998

Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 11. Februar 1992, zuletzt geändert am 27. Januar 1998

STRAUF, Simone; SCHERER, Roland; BEZZEL, Maximilian: Neue Qualifikationen zur Förderung eines nachhaltigen Tourismus in Großschutzgebieten, Diskussionspapier des EURES Institutes Freiburg, 1997

VECCHI, Luciano: Ausschuß für Kultur, Jugend, Bildung und Medien des Europäischen Parlamentes: Stellungnahme für den {ASOC}Ausschuß für Regionalpolitik <Titre>zu der Mitteilung der Kommission "Kohäsionspolitik und Kultur: Ein Beitrag zur Beschäftigung", (Bericht AZZOLINI), Brüssel, 22.07.1997, S. 31

WWF: "Nationalparke" - Bundesweite repräsentative Emnid-Umfrage im Auftrag der Umweltstiftung WWF Deutschland, 1998