Rundbrief September 2000

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Helmut Adolf, Vor der Teufelsküche 12, 39340 Haldensleben, Tel. 0 39 04 / 4 25 95, Fax 0 39 04 / 46 49 33
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Abs.: Helmut Adolf, Vor der Teufelsküche 12, 39340 Haldensleben

Haldensleben, 22.08.2000

Alle Kriege sind nur Raubzüge.
Voltaire
 

Liebe Freundinnen und Freunde der Colbitz-Letzlinger Heide,

beim 86. Friedensweg, am Sonntag, den 03. September 2000 sind wir gewissermaßen am anderen Ende der Wasserleitung aus unserer Heide: In Magdeburg. Treffpunkt ist um 14 Uhr der Parkplatz am Schleinufer (Materlikstraße). Von dort aus geht es den Berg hinauf zum Domplatz. Dort findet an der Westseite des Doms die eigentliche Kundgebung statt. Am 03. September 2000 findet auch das ökumenische Fest 2000 statt, in welchem die Kirchen den 200. Geburtstag von Jesus Christus feiern. Wir beteiligen uns mit einem Stand auf dem Markt der Möglichkeiten von 12 bis 15 Uhr. Gegen 15 Uhr ist der Friedensweg bereits zu Ende, denn zu diesem Zeitpunkt findet ein Segensgottesdienst mit anschließender Open-End-Feier statt. Deswegen bitte ich um ein pünktliches Erscheinen. Das Fest 2000 wendet sich an Christen und Nichtchristen gleichermaßen. So lohnt sich auf alle Fälle eine Teilnahme. Wir wollen auch den Kundgebungsplatz so gestalten, dass er auch etwas nach Heide aussieht. Das Motto des Friedensweges ist "Wasser ist Leben". Aber auch an den 01. September vor 61 Jahren wollen wir erinnern, an jenem Tag, als die in der Heide getesteten Waffen "richtig" los gingen. Und für die Magdeburger ist der 01. September 1939 auch mit dem 16. Januar 1945 verbunden. Der Domplatz in Magdeburg ist auch der Platz, auf welchem im Herbst 1989 die Demonstrationen stattfanden, in deren Tradition wir den Friedensweg sehen. Am Domplatz hat der Landtag seinen Sitz, der den Beschluss zur ausschließlich zivilen Nutzung der Colbitz-Letzlinger Heide gefasst hat, ein Beschluss, der bis heute Bestand hat. Gleich daneben die Staatskanzlei als Sitz der Landesregierung. Hier haben sich die Ministerpräsidenten zur Heide ohne Militär bekannt, hier wurde auch 1997 durch den sogenannten "Heidekompromiss" die Heide an die Bundeswehr verraten.

Nicht vergessen! Am Freitag, den 01. September 2000 um 19.00 Uhr Friedensempfang der OFFENe HEIDe und der Arbeitsstelle Eine Welt der Evangelischen Kirchenprovinz Sachsen in Magdeburg im eine-welt-Haus (Schellingstraße 3-4). Das Programm stand ja schon im Rundbrief zum August.

Das Arbeitstreffen am Mittwoch, den 06. September 2000 um 19 Uhr findet wieder in Miltern, Dorfstraße 45 bei Kerstin und Malte statt.

Beim 5. Sachsen-Anhalt-Tag vom 08. bis 10. September 2000 in Bitterfeld und Wolfen sind wir mit einem Informationsstand vertreten und beteiligen uns am Festumzug.

Am Mittwoch, den 20. September 2000 tritt um 20 Uhr Hannes Wader in Bad Helmstedt im Brunnentheater auf.

Christel Spenn hat beiliegende Erklärungen kopiert. Die eine Hälfte bitte unterzeichnet an die aufgeführte Adresse senden, die andere Hälfte ist für die eigene Erinnerung bestimmt. Das wäre insbesondere für bestimmte Politiker zweckmäßig. Ehepaar Rambow ist uns vom Friedensweg im April her bekannt.

Euer

Helmut Adolf

 

Anknüpfend an die Diskussion auf dem Friedensweg im August ein Blick in die Rechtslage. In den Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten" (RiStWag), Ausgabe 1982, das ist eine gemeinsame Unterlage der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfachs sowie der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser finden sich folgende Bestimmungen:

"4.1. Wasserschutzzone I

Die Führung einer Straße durch die Wasserschutzzone I einer Wassergewinnungsanlage ist unvereinbar mit den Bedürfnissen des Trinkwasserschutzes. Falls aus zwingenden Gründe und unter Abwägung aller Gesichtspunkte des öffentlichen Wohles eine Straßenführung durch die Wasserschutzzone nicht zu vermeiden ist, müssen die betroffenen Teile der Wassergewinnungsanlage stillgelegt werden.

Die Wasserversorgung ist jedoch in jedem Falle in geeigneter Weise sicherzustellen, z. B. durch Verlegen der betroffenen Teile oder durch Fremdwasserbezug. Bei einer Verlegung sollte auch die künftige Wasserschutzzone II nicht mehr von Straßen berührt werden.

4.3. Wasserschutzzone II

Der Bereich der Wasserschutzzone II ist von Straßen freizuhalten, da alle möglichen Schutzmaßnahmen zwangsläufig unvollkommen bleiben.

4.3.1 Muss die Wasserschutzzone II auf Grund zwingender örtlicher oder technischer Gegebenheiten ausnahmsweise berührt oder durchschnitten werden, so sind Schutzmaßnahmen vorzusehen, welche die Möglichkeit einer Verunreinigung der Gewässer beim Bau und während des Betriebes der Straße verhüten.
Die Schutzmaßnahmen müssen die entwurfs- und bautechnische Gestaltung, die Baustelleneinrichtung, den Baustellenbetrieb, die Baudurchführung, die Straßenunterhaltung sowie die Sicherung und Lenkung des späteren Verkehrs umfassen. Außerdem ist das angrenzende Gelände gegen die Folgewirkungen von Unfallereignissen zu sichern.

4.3.2 Knotenpunkte sind in der Wasserschutzzone II zu vermeiden. Erweist sich die Anlage einer Kreuzung oder Einmündung als unumgänglich, so ist durch entwurfs-, bau- und verkehrstechnische Maßnahmen, z. B. Lichtsignalanlagen, ein Höchstmaß an Verkehrssicherheit zu gewährleisten.

4.3.3 Tankstellen, Rastanlagen und Parkplätze sind in der Wasserschutzzone II nicht zulässig.

4.3.4 Kann ein ausreichender Schutz des Wassers nicht gewährleistet werden, so ist die Wassergewinnungsanlage zu verlegen oder die Wasserversorgung auf andere Weise sicherzustellen."

Hier stellt sich natürlich die Frage, was die querfeldein fahrenden Panzer in der Nachbarschaft der Trinkwassergewinnungsgebiete zu suchen haben.